Algemeine Bedingungen
ALGEMEINE BEDINGUNGEN ENJOY SAILING
(03) KAPITTEL I – DEFINITION
In diesen Bedingungen wird verstanden unter:
a. Der Vermieter: der Unternehmer der im Rahmen eines Betriebes Dritten Güter gegen Zahlung zur Verfügung stellt;
b. Der Mieter: derjenige (natürliche Person), der, nicht handelnd in der Ausübung eines Berufs oder Betriebs (Konsument), von Dritten gegen Zahlung (Register-)Güter in Gebrauch hat;
c. Der Mietvertrag: der Vertrag, mit dem sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter gegen Zahlung eine Yacht/ein Boot ohne Bemannung zur Benutzung zu überlassen;
KAPITEL II – BUCHUNG UND ZAHLUNG
Paragraph A: Zahlungsbedingungen
Die Vermietung ist definitief wenn Enjoy Sailing den Mietvertrag, unterschrieben zurück bekommen hatt und wenn sie einverstanden sind mit den allgemeinen Bedingungen und die Reiserücktrittbedingungen.Die Verpflichtung zum Mietvertrag bei dem Vermieter fängt erst an wenn der unterschriebene Mietvertrag bei Enjoy Sailing ist und wenn alle Zahlungsbedingungen vollbracht sind. Bei Veränderungen oder Stornierungen werden die Stornierungsbedingungen gebraucht.
Paragraph B: persönlich haftbar
Der Mieter haftet persönlich für alle Verpflichtungen aus der Vermietung und für alle Personen auf dem Mietvertrag. Der Mieter handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
Paragraph C: Zahlungsbedingungen
Innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Anzahlung soll 50% vom Mietpreis bezahlt sein. Die Mietsumme ist für die Segelyacht, die erforderliche Reinigung, die ergänzten Optionen (z.B. Segeln Bekleidung) und Buchungsgebühr. Der Rest soll spätestens 5 Wochen vor Abfahrt bezahlt sein.
Paragraph D: Zahlungsverzug
Wenn die Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt ist, wird Enjoy Sailing den Mietvertrag stornieren und da für werden Rucktrittskosten berechnet. Sie werden nur durch das Ende der Fälligkeit der Zahlung in Verzug kommen, ohne vorherige Ankündigung von Enjoy Sailing. Rechnungen die nicht am oder vor dem Fälligkeitsdatum bezahlt sind, werden ohne weitere Ankündigung mit einem Zinssatz von 1% pro angefangenen oder abgelaufenen Monat erhöht. Weiterhin werden die Rechnungen, ohne Vorankündigung, erhöht mit 5% und mit einem Minimum von 25 Euro. Wenn eine Partei gezwungen ist, Prozesskostenhilfe zu benutzen im Zusammenhang mit dem Streit über den muss die unterlegene Partei (auch) die Kosten der Rechtsverteidigung bezahlen.
Paragraph E: Eintrag von Mieterwechsel
Eine Wechsel von der Mieter durch ein Anderen Mieter ist möglich bis zum 7 Tagen fur Ankunft. Enjoy Sailing berechnet keine Kosten für ein Mieterwechsel.
Paragraph F: Eintrag von Mietzeit
Eine Wechsel von der Mietzeit durch den Mieter zu einem anderen Zeitraum wird bearbeitet wie eine Stornierung wo Sie Stornierungskosten für zahlen
KAPITEL III – DER PREIS
Paragraph A: extra Kosten
Die Kosten wahrend der Nutzung der Segelyacht, wie Hafen-, Brücken-, Steg, Schloss und Liegegelder und Dieselkosten sowie die Verpflichtung zur Reinigung, werden vom Mieter getragen. Ausnahme ist, dass keine Hafengebühren für den Hafen von Enjoy Sailing berechnet werden.
Paragraph B: Buchungskosten
Enjoy Sailing berechnet je € 20, – Buchungskosten.
KAPITEL IV – DIE VERPFLICHTUNG DES VERMIETERS
Paragraph A: Übertragung der Segelyacht
Zu Beginn der Mietzeit übergibt der Vermieter dem Mieter die Segelyacht. Der Vermieter stellt sicher, dass die Segelyacht in gutem Zustand ist, sauber ist, zum Verwendungszweck dient mit den richtigen Fahrbezirk und, wie vereinbart die Sicherheits-Ausrüstung hat.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Yacht zu versichern gegen Haftpflicht, Diebstahl und Kasko-Schaden bevor Abfahrt für das zwischen Vermieter und Mieter übereingekommene Fahrbezirk.
Paragraph B: Fehlen der Verpflichtungen durch den Vermieter
Wenn der Vermieter seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag fehlt, kann der Mieter ohne Einschaltung des Gerichts den Mietvertrag enden. Der Vermieter muss sofort die Mietsumme zurückzahlen. Das gilt nicht, wenn der Vermieter eine für beide Seiten vernünftige Alternative, anbietet.
Paragraph C: Kaution und Kautionsversicherung
Die Segelyachten sind mit einem Selbstbehalt umfassend versichert. Die Kaution ist 600 Euro – 1000 Euro. Sie können bis zum Ankunftstag eine Versicherung zur Reduzierung der Kaution bis zu € 100,00 (Schleppkosten bei Auflaufen ausgeschlossen) abschließen. Die Kosten sind pro Tag: € 12,00 (2 Kabinen Yacht) / € 16,00 (3 Kabinen Yacht) / € 20,00 (4/5 Kabinen Yacht), mit einem Minimum von € 64,00. Die Kaution kann im Voraus überwiesen werden auf unser Konto, oder vor Ort in Bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Wenn die Segelyacht besenrein, im gleichen Zustand wie bei der Abfahrt und mit vollständigem Inventar zurück gebracht ist, überweisen wir innerhalb einer Woche die Kaution an Sie zurück. Wenn Sie die Kaution Bar bezahlen, bekommen sie die Kaution bei Rückkehr gleich zurück.
Paragraph D: Schaden & Reperaturen
Die Kosten für den normalen Unterhalt und Reperaturen sind auf für den Vermieter. Wenn Reperaturen, die während der Mietzeit entstehen auf dem IJsselmeer und den friesischen Seeen, nach Meldung von dem Mieter, nicht innerhalb von 4 Stunden (zwichen 08.30 Uhr und 17.00 Uhr) repariert sind, hatt der Mieter recht auf einer Kompensation. Wenn das Schiff sich ausserhalb dem Ijsselmeer und den Friesischen Seeen befindet, bekommt der Mieter erst Kompensation nach 1 Tag.
KAPITEL V – PFLICHTEN DES MIETERS
Paragraph A: Übergabe der Segelyacht vor Abfahrt, Inventarliste und Ausweis
Vor der Übertragung von der Segelyacht sollen sie einen gültigen Ausweis vorlegen und die Zahlung der gesamten Miete und Kaution gewährleistet haben. Sie können in Bar, mit Kreditkarte (4% Gebühr zahlen sie selber) oder mit EC-Karte. Der Mieter ist verpflichtet, ein Checkliste/Konditionsliste vom Schiff zu überprüfen und vor Abfahrt ab zu geben im Büro von Enjoy Sailing. Wenn die Gegenstände an Bord nicht mit der Checkliste/Konditionsliste übereinkommen oder wenn die Sicherheitsausrüstung nicht stimmt, muss der Mieter davon, vor der Abfahrt, das Enjoy Sailing mitteilen.
Paragraph B: Guter Hausvaterschaft
Der Mieter benutzt die Yacht wie ein guter Hausvater und ein guter Skipper und wie entsprechend geplant. Der Mieter darf keine Änderungen an der Segelyacht anbringen. Der Mieter darf nicht die Segelyacht, ohne schriftliche Zustimmung von Enjoy Sailing, abgeben an Anderen. Der Mieter erklärt ausdrücklich:
– Keine kommerzielle Personenfahrt zu fuhren;
– Andere Schiffe nur im Notfall Abschleppen;
– Ausreichende Kenntnisse der Segel- und Navigations-Regeln zu haben um die Segelyacht unabhängig zu segeln;
– Die Segel auf Zeit zu reffen, wenn das erforderlich ist unter guter Seemannschaft.
– Keine Veränderungen an Schiff und Ausrüstung zu bringen.
– Nicht raus aus dem Hafen bei Windstärke 7.
Paragraph C: unsachgemäße Verwendung der Segelyacht durch den Mieter
Bei unsachgemäßer Verwendung hat Enjoy Sailing das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Erstattung der eingezahlten Beträge zu stornieren.
Paragraph D: Schaden und Reparaturen
Der Mieter ist verpflichtet jeden Fall von Versagen oder Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter muss die Anweisungen des Vermieters nachkommen, für die Instandhaltung der Segelyacht und die Rechte des Vermieters. Der Mieter braucht für die Durchführung von Reparaturen die Erlaubnis des Vermieters. Die Kosten für normale Wartungsarbeiten und Reparaturen werden vom Vermieter getragen. Wenn der Mieter, mit Zustimmung vom Vermieter, Reparaturen lässt ausfuhren, bezahlt der Vermieter dem Mieter die Kosten der Reparatur zurück. Aber nur wenn eine spezifizierte Rechnung vorgelegt werden kann. Vertragsverletzung des Mieters kann führen zur vollständigen Haftung für Schäden und Kosten beim Mieter. Schaden umfasst auch allen Folgeschaden. Der Mieter ist voll verantwortlich für die, bei ihm verursachten (Folge-) Schaden, welche nicht versichert sind, wenn der Mieter die Segelyacht in Situationen verwendet hat, die nicht zwischen ihm und dem Vermieter vereinbart waren.
Paragraph E: Segeln
Der Fahrbezirk setzt sich aus für die niederländischen Gewässern, das Ijsselmeer, Küstengewasser (bis 6NM) und Wattenmeer. Für andere Fahrbezirke müssen sie mit Enjoy Sailing eine Absprache machen.
Paragraph F: Übertragung der Segelyacht vom Mieter zum Vermieter am Ende der Mietzeit
Am Ende der Mietzeit gibt der Mieter, dem Vermieter der Segelyacht, zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort, das Schiff besenrein zurück und im selben Zustand, in dem er das Schiff bekommen hat. Wenn die Yacht nicht den beschriebenen Lieferbedingungen ausreicht, ist der Vermieter berechtigt, die Kosten zur Wiederherzustellung der Yacht dem Mieter an zu rechnen. Dies gilt nicht, wenn diese Kosten durch eine Versicherung gedeckt sind. Die Reparaturkosten werden zunächst erst von der Kaution abgezogen.
Paragraph G: Verspätete und unsorgfältige Übergabe der Segelyacht
Der Mieter ist in Verzug, wenn er nicht die Yacht im Hafen von Enjoy Sailing, oder am vereinbarten anderen Ort, zu der vereinbarten Zeit, zurückbringt. Der Vermieter kann Anspruch machen auf einer proportionalen Erhöhung der Mieten und die Erstattung der weiteren (Folge-) Schäden, es sei denn, die verspätete Rückkehr kann nicht auf den Mieter zurückgeführt werden.
Paragraph H: Fahr- und Segelscheine sind nicht erforderlich
Sie brauchen keine Segelscheine zu zeigen wenn sie bei Enjoy Sailing eine Segelyacht mieten. Allerdings muss die Skipper volljährig sein und genug Erfahrung im Segeln und Manouvrieren auf dem Motor haben. Eine Einweisung bekommen sie vor ihre Abfahrt, nachdem sie selber die Checkliste ausgefüllt haben.
KAPITEL VI – HAFTUNG DER MIETER
Der Mieter haftet für Schäden und / oder Verlust der Segelyacht, während der Mietzeit, soweit die nicht durch die Versicherungen abgedeckt werden. Der Mieter haftet nicht, wenn er beweisen kann dass die Beschädigung oder der Verlust nicht verursacht sind durch ihm oder einer seiner Mannschaftskollegen / Mitarbeite. Schaden umfasst auch alle Folgeschäden. Der Mieter haftet uneingeschränkt für den Schaden, der nicht unter den Versicherungsschutz von Artikel 1, fällt, wenn die Yacht benutzt wurde in anderen als vereinbarter Fahrbezirk.
KAPITEL VII – SAISON UND WETTER
Paragraph A: Einflüsse der Saison
In der Nebensaison sollten Sie berücksichtigen das Häfen, Restaurants und Läden möglich begrenzte Öffnungszeiten haben. Auch können weniger Bojen auf dem Wasser sein.
Paragraph B: das Wetter
Der Vermieter kann wegen schlechten Wetters jederzeit den Mietvertrag ändern (z. B. bei Sturm oder starkem Wind) und entschließen, dass nicht gesegelt werden darf. Dieser Entschluss kann, abhängen von der Erfahrung des Mieters.
KAPITEL VIII – BESCHWERDEN
Reklamationen müssen telefonisch innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, an +31 – 514 – 568383, da zum Zeitpunkt der Beschwerde oft noch eine Lösung gefunden werden kann. Im Nachhinein ist das schwierig, Probleme zu lösen. Wird die Beschwerde nicht zufrieden stellend gelöst, dann soll die Beschwerde per Brief oder E-Mail innerhalb von 28 Tagen nach dem Rückkehr schriftlich bei Enjoy Sailing in Lemmer gemeldet werden. Enjoy Sailing muss innerhalb von 4 Wochen nach Eingang Ihrer Beschwerde reagieren. Beschwerden, die nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem Auftreten der Beschwerde an Enjoy Sailing per Anruf gemeldet wurden, werden in der Folge nicht berücksichtigt.
KAPITEL IX-STORNOBEDINGUNGEN
Paragraph A: Stornierung
Im Falle eines Rücktritts vom Mietvertrags seitens des Mieters hat dieser den Vermieter hiervon unmittelbar und in schriftlicher Form zu unterrichten. Wird der Mietvertrag gelöst, schuldet der Mieter dem Vermieter eine pauschalierte Entschädigungssumme in Höhe von:
– 15% des vereinbarten Mietpreises bei Stornierung bis zu drei Monate vor Beginn der Mietzeit;
– 50% des vereinbarten Mietpreises bei Stornierung zwei Monate vor dem Beginn der Mietdauer;
– 75% des vereinbarten Mietpreises bei Stornierung bis zu einem Monat vor Beginn der Mietzeit;
– 100% des vereinbarten Mietpreises bei Stornierung innerhalb von einem Monat vor Beginn der Mietzeit.
Alle genannten Entschädigungen betragen minimal Euro 75, -.
Wir raten Sie gleichzeitig mit Ihrer Buchung eine Rücktrittsversicherung zu nehmen.
Paragraph B: Übertragung in Stornierung der Reservierung
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Mieter kann dieser den Vermieter um Übertragung an eine dritte Person bitten. Der neue Mieter muss minimal 7 Tage bevor Abfahrt Enjoy Sailing dieses mit einem Brief mitteilen. Der neue Mieter und der ürsprungliche Mieter sind beide verantwortlich die totale Mietsumme en die Kosten für das umstellen des Vertrages (50 Euro) zu zahlen. Die Mietsumme und die Kosten für das umstellen des Vertrages sollten erst bezahlt sein bevor wir den vertrag ändern.
KAPITEL X – STREIT:
Mit allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vermietung gillt das Niederländische Recht. Nur das Land Niederländische Gericht in Leeuwarden wird ermächtigt, zur Kenntnis solcher Streitigkeiten zu nehmen.
KAPITTEL XI – ABWEICHUNGEN UND UND ÄNDERUNGEN DER BEDINGUNGEN
Individuelle Abweichungen, zu denen auch Ergänzungen oder Erweiterungen zu diesen allgemeinen Bedingungen gehören, müssen schriftlich festgelegt werden.
KAPITEL XI – ÄNDERUNGEN AN DEN BEDINGUNGEN UND AUSNAHMEN
Individuelle Abweichungen, zu denen auch Ergänzungen oder Erweiterungen zu diesen allgemeinen Bedingungen gehören, müssen schriftlich festgelegt werden.